Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII

Salus begleitet junge Menschen in Form einer Erziehungsbeistandschaft, wenn sie ohne eine individuelle Unterstützung überfordert sind, ihre familiäre und soziale Lebenssituation zu bewältigen.

Die Erziehungsbeistandschaft ergänzt und unterstützt die familiäre Erziehung und bezieht das soziale Umfeld des Jugendlichen mit ein. Die Unterstützung kann in der Herkunfts- bzw. Pflegefamilie oder bei jungen Volljährigen in der eigenen Wohnung erfolgen. Sie beinhaltet die Vermittlung sozialer Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen, die Veränderung sozial abweichenden Verhaltensweisen, Konfliktschlichtung, Krisenintervention, die Kooperation mit Bildungseinrichtungen sowie die Vermittlung von Hilfeangeboten.

Die sozialpädagogische Einzelhilfe wird nach Bedarf durch erlebnispädagogische Maßnahmen, Gruppenarbeit und Elternarbeit ergänzt und ist längerfristig angelegt. Der Hilfeplan ist Grundlage für die Ausgestaltung der Unterstützung und ermöglicht eine regelmäßige Überprüfung der vereinbarten Zielsetzungen.

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