
Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII
Salus begleitet junge Menschen in Form einer Erziehungsbeistandschaft, wenn sie ohne eine individuelle Unterstützung überfordert sind, ihre familiäre und soziale Lebenssituation zu bewältigen.
- Die Erziehungsbeistandsschaft ergänzt und unterstützt die familiäre Erziehung
- Sie bezieht das soziale Umfeld des Jugendlichen mit ein
- Vermittlung sozialer Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen
- Veränderung sozial abweichender Verhaltensweisen
- Konfliktschlichtung, Krisenintervention
- Kooperation mit Bildungseinrichtungen und Vermittlung von Hilfeangeboten
Die sozialpädagogische Einzelhilfe wird nach Bedarf durch erlebnispädagogische Maßnahmen, Gruppenarbeit und Elternarbeit ergänzt und ist längerfristig angelegt. Der Hilfeplan ist Grundlage für die Ausgestaltung der Unterstützung und ermöglicht eine regelmäßige Überprüfung der vereinbarten Zielsetzungen. Wollen Sie mehr erfahren?