Aufsuchende Familientherapie (KJHG § 27 Abs. III)
Bei einigen Familien führen vielfältige Krisen zu einer dauerhaften Überforderung des gesamten Familiensystems. Eltern können ihre elterliche Autorität nur noch ungenügend oder gar nicht mehr wahrnehmen.

Bei einigen Familien führen vielfältige Krisen zu einer dauerhaften Überforderung des gesamten Familiensystems. Eltern können ihre elterliche Autorität nur noch ungenügend oder gar nicht mehr wahrnehmen. Ihre Kinder zeigen zunehmend Verhaltensauffälligkeiten. Die therapeutische Unterstützung durch die Aufsuchende Familientherapie soll:
- Stärkung von Ressourcen der Familie und Beziehungsqualitäten
- Situationsklärung bei familiären Krisen und Erarbeitung von neuen, funktionalen Kommunikationsmustern
- Die Möglichkeit, niedrigschwellig eine Therapie zu durchlaufen und Probleme vor Ort zu bearbeiten
Das Angebot ist freiwillig und setzt das Einverständnis und die grundlegende Bereitschaft zur Mitarbeit der Familienmitglieder voraus. Wollen Sie mehr erfahren?